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Sexueller Missbrauch: Angeklagter freigesprochen (AG Bergheim)

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte unserem Mandanten vorgeworfen, einen sexuellen Missbrauch von Kindern zum Nachteil seiner Stief Enkeltochter begangen zu haben. Dieser habe sich anlässlich einer Geburtstagsfeier in einer Wohnung abgespielt, in der sich die Familie an dem Wochenende aufgehalten habe. Der sexuelle Übergriff, habe sich der Gestalt ereignet, dass unser späterer Mandant sich in das Kinderzimmer des Mädchens begeben und diese spontan und ohne vorherige Ankündigung gegen ihren willen im Intimbereich berührt habe. Anschließend habe er das Zimmer kommentarlos wieder verlassen.

Aufgekommen waren die Vorwürfe im Rahmen eines Briefes, den die vermeintlich Geschädigte Monate später an ihre Mutter schrieb. In diesem Brief, vom Schreibstil gehalten, in der Sprache eines Erwachsenen, schilderte das Mädchen erstmalig den sexuellen Missbrauch von Kindern in Bergheim - und beschuldigte unseren Mandanten hierin. Die Staatsanwaltschaft Köln gab ein aussagepsychologisches Gutachten in Auftrag, was durch die Sachverständige Dr. Ruth Zander vom Institut für forensische Psychologie in Bochum erstattet wurde. Diese so genannte aussagepsychologische Gutachten kam zu dem Ergebnis, dass die Angaben des Mädchens zu dem sexuellen Missbrauch von Kindern in Bergheim durch meinen Mandanten nur mit einem "realen Erlebnisbezug" zu erklären sein. Infolgedessen erhob die Staatsanwaltschaft Köln Anklage.

Unser Mandant, ein friedlicher und völlig unbescholtene Bürger aus Süddeutschland, konnte den ganzen Vorgang wieder verstehen, noch nachvollziehen und bestritt die Vorwürfe nachdrücklich . Auch in der Familie sorgten die nunmehr im Raum stehenden Vorwürfe verständlicherweise für Irritationen, letztlich war die gesamte Familie sehr daran interessiert, die Vorgänge aufzuklären.

Das Gericht in Bergheim nahm sich hierfür viel Zeit und ließ den Beschuldigten, sämtliche Zeugen und letztlich auch die vermeintlich Geschädigte ausführlich zu Wort kommen. Im Rahmen der ausführlichen Vernehmungen ergaben sich dann aber bereits derart viele und massive Widersprüche, dass noch vor Abschluss der Beweisaufnahme die Verfahrensbeteiligten dahingehend einig waren, dass auch trotz des anders lautenden Gutachtens der Sachverständigen Dr. Ruth Zander vom IFP in Bochum keine Verurteilung zu erwarten sei.

Vor diesem Hintergrund entließ der zuständige Richter die Sachverständige Dr. Zander noch vor Erstattung des Gutachtens und gab hierdurch deutlich zu erkennen, was man von den gutachterlichen Ausführungen zu halten habe. Auch nach Einschätzung des Unterzeichners begegnete bereits das vorbereitende Gutachten der Sachverständigen massiven Mängeln und war insofern im Ergebnis nicht geeignet, einer Verurteilung meines Mandanten wegen sexuellem Missbrauch von Kindern in Bergheim eine Grundlage zu bereiten.

Das Gericht sprach den Beschuldigten infolgedessen von sämtlichen Vorwürfen frei, erleichtert war letztlich insofern nicht nur der Beschuldigte, sondern seine gesamte Familie, die während des gesamten Verfahrens an die Unschuld ihres Angehörigen geglaubt hatte.

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